Aktueller Stand
Im Juli 2019 reichte Eniwa schliesslich das komplette Dossier den beiden Kantonen Aargau und Solothurn zur Vorprüfung ein. Die Kantone überreichten Eniwa Ende Januar 2020 die Beurteilung des Projektes durch die kantonalen Fachstellen. Diese bezeichnen den Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) mit seinen ergänzenden Unterlagen als gute Grundlage für die Beurteilung des Vorhabens. Die Kantone halten fest, dass die Untersuchungen fachlich kompetent ausgeführt wurden und im Bericht nachvollziehbar und klar strukturiert dargestellt werden. In der erhaltenen Beurteilung fordern die kantonalen Fachstellen weitere Anpassungen. Diese betreffen hauptsächlich den Umweltbereich, wie zum Beispiel die Wegführung in den Gebieten Grien und Netzbau und einzelne Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen. Die in der Beurteilung geforderten Anpassungen hat Eniwa geprüft, in Absprache mit den Kantonen Lösungen ausgearbeitet und die daraus resultierenden Änderungen in das Projekt übernommen. Eniwa überreichte anschliessend das überarbeitete Dossier den beiden Kantonen Aargau und Solothurn zur erneuten Vorprüfung.
Nachdem die kantonale Vorprüfung abgeschlossen werden konnte, ging das Projekt «Optimierung Kraftwerk Aarau» in die Öffentliche Auflage, welche vom 6. April bis zum 5. Mai 2021 dauerte.
Nach der Genehmigung der baulichen Massnahmen auf Solothurner Boden durch den Solothurner Regierungsrat Ende Januar 2023 genehmigte am 23. Juni 2023 auch der Aargauer Regierungsrat alle baulichen Massnahmen auf Aargauer Boden und wies sämtliche Einsprachen gegen das Projekt «Neubau Wasserkraftwerk» ab.
Nächste Schritte
Abwarten der Rekursfrist beim Kanton Aargau.
Ein Blick auf den Zeitstrahl